Derzeit besteht in Deutschland für Verbraucher kein Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Girokontos. Das könnte sich nach dem Willen des EU-Parlaments jedoch bald ändern.
Für Banken besteht lediglich eine mehr oder weniger verbindliche Selbstverpflichtung („Girokonto für Jedermann“), deren Einhaltung in der Praxis jedoch häufig ungenügend umgesetzt wird. Sparkassen in einigen Bundesländern haben sich mit der Selbstverpflichtung zum „Bürgerkonto“ etwas weitergehende Pflichten selbst auferlegt. Deutschland ist in dieser Hinsicht in der EU keine Ausnahme. Lediglich zwölf von insgesamt 28 Mitgliedsstaaten gewähren einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto.
Nach dem Willen des EU-Parlaments, das eine entsprechende Richtlinie mehrheitlich beschlossen hat, soll innerhalb der EU jeder Bürger Anspruch auf ein Girokonto mit Basisfunktionen (Abhebungen, Überweisungen und Online-Banking) haben. Auch dann, wenn die Person nicht über einen festen Wohnsitz verfügt.
Bis diese nun beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland gesetzlich verankert wird, kann jedoch noch einige Zeit vergehen. Bis zu zwei Jahre haben die Mitgliedsstaaten Zeit, Richtlinien des EU-Parlaments umzusetzen. Danach drohen bei Nichtumsetzung Geldstrafen und Schadensersatzforderungen betroffener Bürger.
Ob die beschlossene Richtlinie den erhofften Erfolg, allen Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, bringen wird ist indes jedoch fraglich. Bereits bei der Umsetzung des Pfändungsschutzkontos in der Praxis zeigte sich die Kreativität der Banken, die mit teilweise absurd hohen Gebühren Kunden von der Führung eines Kontos als Pfändungsschutzkonto abzuhalten versuchten.
Insofern ist zu hoffen, dass die Banken aus der Rechtsprechung zur Gebührenhöhe beim Pfändungsschutzkonto ihre Lehren gezogen haben und entsprechende Versuche, sich unliebsame Kunden vom Leib zu halten, im Falle eines EU-weiten Rechtsanspruchs auf ein Basisgirokonto unterlassen.
Hintergrund dessen ist, dass die Pfändungen von Konten für die Banken, ebenso wie eine Lohnpfändung für den Arbeitgeber, einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten. In der Vergangenheit führten Pfändungen von Girokonten daher oft zur Kündigung des Kontos durch die kontoführende Bank. Auch viele Arbeitgeber wählen diese Lösung, wenn sich die Gehaltspfändungen häufen und es sich nicht um sehr verdiente Mitarbeiter handelt.
Diesen Folgen einer Pfändung, in deren Konsequenz oft auch der Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung erfolgt, soll die neue EU-Richtlinie nun entgegenwirken, indem durch den Rechtsanspruch auf ein Girokonto zumindest die Möglichkeit zum Empfang von Gehaltszahlungen und zur Begleichung von Rechnungen ohne hohe Extragebühren für Bareinzahlungen geschaffen wird.
In Deutschland sind – Schätzungen zufolge – derzeit etwa eine Million Menschen von dem Problem betroffen kein Girokonto einrichten zu können.