Sowohl die Süddeutsche Zeitung (SZ) als auch die Rheinische Post (RP) berichten unter Berufung auf Regierungskreise, dass das geplante Betreuungsgeld bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt werden soll.
Die Planungen hinsichtlich einer bereits vor einigen Wochen vermuteten Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Leistungen nach dem SGB II wurde nun auch aus Kreisen der CSU bestätigt. „Das Betreuungsgeld muss angerechnet werden“, wird CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt in der SZ zitiert. Schließlich existiere eine derartige Regel ja auch beim Kindergeld.
In Oppositionskreisen stößt das Ansinnen auf erheblichen Widerstand. So bezeichnete SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles ein solches Vorgehen als „letzten Beweis“ für die Überflüssigkeit des Betreuungsgeldes. Die Leistung schaffe ihren Worten nach nur neue Ungerechtigkeiten. „Eine arbeitslose Mutter ohne Kita-Platz gehe leer aus und eine gut situierte Managerfrau bekommt es“, so Nahles weiter.