In der Diskussion um die zukünftige Höhe des Regelsatzes scheint eine langsame Annäherung der Verhandlungsparteien möglich.
Die Gesprächspartner streben eine Einigung bis zur nächsten Sitzung des Vermittlungausschusses am 11. Februar an.
Eine neue Berechnung der Regelsätze, bei der – anders, als bei der Berechnung, die im Ergebnis zu einer Regelsatz-Erhöhung von fünf Euro kommt – das Einkommen von sogenannten „Aufstockern“ nicht mehr als Grundlage dient, ergibt einen Regelsatz in Höhe von 376 Euro. Die Anwendung dieser Berechnungsmethode wird in den nächsten Tagen von den Verhandlungspartnern diskutiert werden. Hierdurch würde der von der LINKEN und vielen Interessenverbänden vorgetragenen Kritik, die Regelsätze würden auf Basis der bisherigen Leistungen des SGB II berechnet, stattgegeben.
FDP-Generalsekretär Christian Lindner erklärte in diesem Zusammenhang, die Höhe der Regelsätze können „nicht wie auf dem Basar“ ausgehandelt werden und warnte von Mehrkosten in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro.
Auch eine Lohnuntergrenze bei Leiharbeit und Zeitarbeit schließt Ursula von der Leyen inzwischen nicht mehr aus. Nach wie vor ungeklärt ist allerdings die Frage, ob diese Regelung an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden sein soll und wenn ja, welcher zeitliche Rahmen vorgesehen ist.