Der Deutsche Bundestag hat heute die Verlängerung der Zahldauer des Arbeitslosengeld I für Leistungsbezieher im Alter von über 50 Jahren beschlossen. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2008, sofern der Bundesrat diesem zustimmt. In Kraft treten wird das Gesetz mit eben dieser Zustimmung, die für März 2008 anvisiert ist.
Arbeitslose zwischen 50 und 54 Jahren erhalten danach für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten Arbeitslosengeld I, sofern eine Vorversicherungszeit von mindestens 30 Monaten gegeben ist. Über 55 jährige haben bei einer Vorversicherungszeit von 36 Monaten Anspruch auf den Bezug von maximal 18 Monaten ALG I. Ab einem Alter von 58 Jahren stehen dem Leistungsempfänger 24 Monate ALG I zu, sofern dieser eine vorhergehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 48 Monaten belegen kann.
Daneben beschloss der Bundestag auch das sogenannte Gesetz gegen Zwangsverrentung. Hiernach können ALG II Empfängern bis zum 63. Lebensjahr Frühverrentungen mit Abschlägen nicht zugemutet werden.