Das Rufen des Schlüsseldiensts ist mitunter eine teure Angelegenheit, die gerade Geringverdiener schnell vor neue finanzielle Sorgen stellen kann.
Das Jobcenter oder ein anderer Leistungsträge übernehmen die Kosten hierfür in der Regel nicht, Hartz IV Empfänger haben entsprechende Kosten aus dem laufenden Regelsatz zu tragen. Im Normalfall bleibt der Verursacher des Schadens auf den Kosten sitzen. Ausnahmsweise kann es sein, dass eine Versicherung einspringt oder aber die Kosten für den Schlüsseldienst vom Vermieter zu tragen sind.
Wann trägt die Versicherung die Kosten für Schlüsseldienst und Schaden?
Wichtig zu wissen ist: Verliert man seinen eigenen Schlüssel zahlt die Versicherung in aller Regel nicht. Anders kann die Sache aussehen, wenn der eigene Schlüssel durch einen Dritten verloren wird oder die Öffnung eines Schlosses durch das Verschulden einen anderen notwendig wird.
Eine (fremde) Privathaftpflicht-Versicherung kann zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden unabsichtlich verursacht hat. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand den Wohnungsschlüssel oder Autoschlüssel eines anderen verliert und kein weiterer Schlüssel für die Öffnung des betroffenen Schlosses zur Verfügung steht bzw. erreichbar ist.
Schlüssel des Arbeitgebers oder eines Dritten verloren
Ebenso kann die eigene Versicherung zur Kostenübernahme verpflichtet sein, wenn man selbst den Schlüssel eines Dritten verliert. Sofern es sich um beruflich überlassene Schlüssel, zum Beispiel für einen Laden oder ein Büro, in dem man arbeitet, handelt, muss die Haftung oft ausdrücklich zusätzlich im Rahmen der Versicherung vereinbart sein.
Hier kann häufig ein hoher Schaden entstehen, der weit über die Kosten eines lokalen Schlüsseldienstes- wie es ihn nicht nur in größeren Städten gibt – zur Öffnung des Schlosses hinausgeht. In Betracht kommen insbesondere die Kosten für den Wechsel der Schließanlage um eine spätere Öffnung der Schlösser mit dem verlorenen Schlüssel zu verhindern.
Wer beruflich viel mit fremden Schlüssen zu tun hat bzw. wem ein Schlüssel des Arbeitgebers überlassen worden ist, sollte prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung in diesem Bereich auftretende Schäden mit abdeckt.
Sonderfall: Schon länger defektes Wohnungsschloss
Bei Problemen mit dem Schloss einer gemieteten Wohnung kann der Vermieter im Einzelfall zur Übernahme der Kosten eines Schlüsseldienstes und ein für neues Schloss verpflichtet sein.
Dies ist aber nur der Fall, wenn das Schloss schon zuvor Probleme bereitet hat und diese dem Vermieter gegenüber auch angezeigt worden sind. Nur wenn der Vermieter auf die damit verbundene Aufforderung zur Beseitigung des Problems nicht in angemessener Frist reagiert hat, kommt eine Pflicht zur Übernahme der Kosten überhaupt in Betracht.
Im Regelfall haftet der Mieter selbst, wenn er das Schloss seiner Mietwohnung öffnen lassen muss. Das bedeutet konkret, dass er nicht nur die Kosten für den Schlüsseldienst zu tragen hat, sondern auch den Schaden ersetzen muss, der gegebenenfalls bei der Öffnung am Schloss oder der Tür entsteht.