Nach übereinstimmenden Medienberichten geht aus einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, dass ALG II Bezieher künftig mit härteren Bußgeldern seitens der Jobcenter zu rechnen haben.
Während bislang lediglich im Falle falscher Angaben Sanktionen ausgesprochen wurden, gelte dies für alle ab August 2016 gestellten ALG II Anträge nunmehr auch bei „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ gemachten Angaben. Insofern haben ab sofort auch all jene Antragsteller höhere Bußgeldandrohung zu erwarten, welche überhaupt keine Angaben zum Sachverhalt machen möchten.
Der Weisung zufolge hätten derart sanktionierte Hilfebedürftige jetzt Strafen in Höhe von bis zu 5.000 Euro zu fürchten. Darüber hinaus müssten gar solche Leistungsbezieher, die hinsichtlich der Sanktionierung ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht haben“, mit Erzwingungshaft rechnen.