Auch für das nächste Jahr wurden jüngst von Seiten des Bundeskabinetts einige Neuerungen, Erhöhungen und Anpassungen bezüglich diverser Sozialleistungen beschlossen. So wurde Ende Juli bereits ein 12 Milliarden Entlastungspaket für Familien beschlossen. Darunter zählt mitunter eine nicht ganz irrelevante Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2021. Ziel des Pakets und der aktuellen Beschlüsse sei es, Familien wieder ein wenig zu entlasten. Gerade in der schwierigen Phase seien derartige Entlastungen für sozial schwächere Menschen unabdingbar.
Erhöhung des Kindergeldes 2021 beschlossen
Ab dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Berechnungen des Kindergeldes. So kommt es zu folgenden Erhöhungen bzw. Anpassungen. Familien bekommen fortan für das erste sowie für das zweite Kind nun 219 Euro anstatt der bisherigen 204 Euro. Das dritte Kind erhält nun 225 Euro anstatt 210 und ab dem vierten Kind gibt es nun 250 Euro anstatt der 245 Euro. Insgesamt erhöht sich somit das Kindergeld regulär um 15 Euro. Ebenso kommt es bei Familien zu weiteren Entlastungen. Hier wird nämlich der Kinderfreibetrag von aktuell 7.812 Euro auf 8.388 Euro angehoben. Laut Berechnungen profitieren demnach Eltern ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 64.000 Euro vom Freibetrag. Bei Singles wäre dies bei 34.000 Euro der Fall.
Keine Erhöhung beim Hartz IV
Nachdem die Meldung herausging, dass die Kindergeldbeiträge pauschal um 15 Euro angehoben worden sind, gingen viele davon aus, dass gerade jetzt zur Corona-bedingten Krise auch die Hartz IV Regelsätze angepasst werden. Doch leider scheinen Hartz-IV-Empfänger bei den aktuellen Beschlüssen komplett leer auszugehen, was die Erhöhungen angehen. Es kommt im Fall von Hartz-IV-Empfänger sogar nicht dicker, denn die zusätzlichen Euros für das Kindergeld werden auf die Sozialleistungen als Einkommen angerechnet. Letztlich kann man hierbei von einer Nullrechnung sprechen.