Die GEZ, genauer gesagt die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, fordert von der akademie.de asp GmbH & Co., die ihrerseits Betreiber der Online-Wissensplattform akademie.de ist, eine Unterlassung der Nutzung von Begriffen wie „GEZ Gebühren“, „GEZ für PC zahlen“ oder „GEZ-Anmeldung“.
Die GEZ weist in diesem Zusammenhang den Betreiber von Akademie.de schriftlich darauf hin, dass auf dessen „Internetseite eine Vielzahl irreführender und falscher Begriffe“ verwendet würden und fordert die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, durch die sich der Betreiber verpflichten würde, unter anderem die oben genannten Begriffe nicht mehr zu verwenden. Falls eine solche Unterlassungserklärung nicht abgegeben würde, sehe man sich gezwungen die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Ebenfalls mitgeschickt hat die GEZ auch eine Liste der in Zukunft korrekterweise zu verwendenden Begriffe. So heissen „GEZ Gebühren“ hiernach richtig „gesetzliche Rundfunkgebühren“, der „GEZ-Gebührenfahnder“ ist eigentlich der „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten“ und die „GEZ Anmeldung“ nennt sich nach Meinung der GEZ richtigerweise „gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“.
Der lawblog stellt hierzu fest, die GEZ sei „offenbar fest entschlossen, sich lächerlich zu machen“.