Der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Gesetzentwurf des Bundesrates abgesegnet, mit dessen Hilfe die Wartezeiten beim Elterngeld verkürzt werden sollen.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Ermittlung des Einkommens mithilfe einer Pauschalisierung von Steuern und Abgaben zu vereinfachen, womit sich der Verwaltungsaufwand für die Bundesländer nicht unbeträchtlich verringern würde.
Darüber hinaus soll eine Ergänzung der Übermittlungsbefugnisse des Statistischen Bundesamtes und eine Bestandsstatistik verwirklicht werden. Über die tatsächliche Realisierung des Vorhabens muss nunmehr der Bundestag abstimmen. Der Weg dorthin erscheint jedoch noch ein wenig steinig. Zwar bekundeten sämtliche Fraktionen ihre prinzipielle Befürwortung der im Gesetzentwurf genannten Ziele.
Kritisch bewerteten allerdings SPD und Linke, dass sich die Bezugszeit des Elterngeldes um die Hälfte verkürzen würde, falls beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und dann zur selben Zeit in Elternzeit gehen. Grund hierfür ist, dass auch durch die infrage stehende Gesetzesänderung der bislang geltende doppelte Anspruchsverbrauch bei Teilzeitelternzeit abermals nicht beseitigt wird.