Spammen statt Hartz IV

Spammen statt Hartz IV – das dachte sich wohl ein vermeintlicher Arbeitslosengeld II Bedürftiger aus Halle an der Saale, der – sofern die folgende E-Mail tatsächlich unter den angegebenen Umständen geschrieben wurde – einen Spendenaufruf per Massenmail startete.

Unter dem Hinweis darauf, dass er zu Stolz sei, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen schildert der Absender kurz seine „persönliche Situation“.

Guten Tag lieber Mensch mit Herz!

Ich bin Vater von 4 kleinen Kindern und weiss keinen Rat mehr. Wir haben
nichts mehr zu essen. Ich bin seit mehr als 8 Jahren
arbeitslos, da ich schwer erkrankt bin. Ich bin zu stolz mir Hartz4
abzuholen. Ich dachte immer, schlimmer kann es nicht kommen. Aber ich musste
feststellen, dass es nach unten keine Grenze gibt.

So beginnt die wohl als Massenmail über einen Aachener Freemail Anbieter versendete E-Mail, die anschliessend einen Spendenaufruf an den Empfänger enthält:

Es wird Ihnen sicher nicht schwer fallen, mir einen 5 Euro
Schein zu schicken. Wenn einige Leute mir helfen, dann sehe ich
wieder Licht am Horizont. Bitte helfen Sie mir. Mit nur 5 Euro, die Ihnen
sicher nicht weh tun.

Stecken Sie doch einfach den 5 Euro Schein in ein Kuvert und senden es an:

Thomas *****, ***** 6, 06110 Halle

Wenn Sie gerade keine Briefmarke haben ist das egal. Ich kann das Porto von
den 5 Euro bezahlen.

Ich hoffe, dass Sie ein Herz haben und mir und meinen Kindern helfen
werden.

Danke! Danke! Danke! Bitte die Mail an alle Menschen mit Herz weitersenden!

Thomas *****

Es versteht sich wohl von selbst, dass man solchen Bitten keinesfalls nachkommen sollte, da davon auszugehen ist, dass die persönliche Situation des Absenders nicht wie beschrieben vorliegt. Vielmehr dürfte es sich hierbei um eine nicht ganz neue Art von Geschäftemacherei handeln, die die Hilfbsbereitschaft der Spender ausnutzt.
Sollte die E-Mail tatsächlich vom o.g. Absender stammen, könnte der Spendenaufruf unter Umständen zu einem Boomerang werden, denn das unerlaubte Versenden von Werbung ist in Deutschland seit Inkrafttreten des TMG vor einigen Wochen unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Zudem könnten Empfänger solcher Mails gegebenenfalls zivilrechtlich Unterlassung vom Absender fordern.