Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) spricht sich als Anwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV Regelsätzen dafür aus, dass ALG II beziehende Eltern über den jeweiligen Leistungsträger einen sogenannten Stadtausweis für ihre Kinder erhalten sollten.
Bei Vorlage dieses Ausweises dürften die Kinder öffentliche Angebote (zum Beispiel Schwimmbäder, Museen, Sportvereine, Bibliotheken, Volkshochschulen ) vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen.
DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg erklärte im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ diesbezüglich: „Das wäre besser und zielführender als die Erhöhung der Regelsätze“.
Landsberg zufolge existieren solche Angebote schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf freiwilliger Basis. Diese Angebote könnten durch die „Teilhabepakete“ jedoch ausgeweitet und dauerhaft finanziert werden.