Der Bundestag hat die sogenannte Novelle des Meister-Bafög beschlossen. Der Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, für Fachkräftenachwuchs zu sorgen. Auf diese Weise versucht die Bundesregierung, dem demographischen Wandel und somit dem drohenden Mangel an Fachkräften engegenzuwirken.
Daher werden in den nächsten vier Jahren etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in das Meister-BAföG investiert. Hiervon tragen die Länder rund 60 Millionen Euro und der Bund übernimmt den Großteil von ca. 212 Millionen Euro.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass zukünftig nicht nur die erste, sondern eine Aufstiegsfortbildung gefördert werden. Daraus folgt, dass nunmehr derjenige, welcher bereits eine Aufstiegsfortbildung absolviert und selber finanziert hat, nach wie vor einen Anspruch auf staatliche Förderung in Form des Meister-BAföG hat.
Eine weitere Änderung ist die stärkere Honorierung des Ausbildungserfolges. So bekommen all jene, die die Fortbildung erfolreich abschließen, einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25 Prozent.
Ferner profitieren auch Menschen mit Kindern. Künftig wird ein Kinderzuschlag von 210 Euro pro Monat statt bisher 179 Euro gezahlt und zudem wird dieser zu 50 Prozent bezuschusst. Alleinerziehende erhalten zudem monatlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für jedes Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
Desweiteren sind jetzt auch Aufstiegsfortbildungen für Altenpfleger und Erzieher förderfähig.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Novelle das lebensbegleitende Lernen stärke und ferner Anreize setze, da sich Leistung lohne.