In einem am gestrigen Montag durch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgestellten Gesetzentwurf finden sich Regelungen, nach denen die Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren in bestimmten Fällen deutlich verkürzt werden soll.
Sofern mindestens ein Viertel der Forderungen der Gläubiger und der Verfahrenskosten beglichen wurden, soll eine Restschuldbefreiung nach dem Entwurf bereits nach drei Jahren möglich sein. Sofern zumindest die Verfahrenskosten beglichen wurden, kommt stattdessen nach der vorgestellten Neuregelung eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren in Betracht. Bisher beträgt die Dauer der Wohlverhaltensphase, in deren Anschluss die Restschuldbefreiung erfolg, sechs Jahre.
Ziel der angedachten Neuregelung soll sein, dass gescheiterte Unternehmensgründer schneller eine zweite Chance erhalten.
Ob der Gesetzesentwurf jedoch auch tatsächlich wie beschrieben umgesetzt wird, ist bisher unklar. Die Koalition aus CDU und FDP einigte sich im Koalitionsvertrag zwar auf eine Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens und insbesondere auf eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase, konkrete Zeiten wurden jedoch nicht festgeschrieben.