Die Bundesagentur für Arbeit weist zum Jahreswechsel erneut darauf hin, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II alle Einkünfte melden müssen. Die Meldepflicht ist nicht neu. Es wird allerdings gerne vergessen, auch Einkommen aus Kapitalvermögen anzugeben.
Der Hinweise kommt nicht von ungefähr zu diesem Zeitpunkt. Bei den meisten Geldanlagen, ob nun Sparbuch oder Tagesgeld, werden die Zinsen zum Jahreswechsel gutgeschrieben. Doch auch Gewinne aus Wertpapieren müssen gemeldet werden. Das gilt für jeden, der staatliche Mittel bezieht. Keine Angaben machen muss, wer weniger als 50 Euro an Zinseinkünften hat.
Da bei Arbeitslosengeld II Empfängern die Kapitaleinkünfte automatisch über einen Datenabgleich ermittelt werden, werden Pflichtversäumnisse schnell festgestellt. Es drohen Geldbußen oder in schweren Fällen eine Strafanzeige wegen Betruges.