Wenn eine Ehe bereits nach wenigen Jahren geschieden wird, besteht nach neuem Unterhaltsrecht ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen nur befristet.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied nunmehr, dass eine Befristung grundsätzlich auch zulässig ist, wenn der Ex-Partner krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist (Az.: 9 UF 238/08).
Das OLG Koblenz urteilte zugunsten eines geschiedenen Ehemanns, welcher sich dagegen wehrte, weiter Unterhalt an seine krankheitsbedingt arbeitsunfähige Ex-Ehefrau zahlen zu müssen. Die Eheleute waren 6 Jahre verheiratet.
Die im Grundgesetz verankerte nacheheliche Solidarität begründe nach Auffassung des Gerichts keinen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Krankenunterhalt. Eine Befristung könne nur bei langer Ehedauer entfallen, also bei einer Dauer von 20 Jahren und mehr.
Zu beachten ist, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließen die Richter die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.