Nach einem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steht geschiedenen Frauen, die wegen der Kindererziehung jahrelang auf ihre Karriere verzichtet haben, durchaus ein unbefristeter Unterhaltsanspruch zu. Zwar müsse nach wie vor eine umfassende Einzelfallabwägung vorgenommen werden.
Grundsätzlich handele es sich aber, weil keine eigenständige Altersvorsorge aufgebaut werden konnte, um einen ehebedingten Nachteil. Der Ex-Partner sei verpflichtet, diese Benachteiligung auszugleichen. Im verhandelten Rechtsstreit wurde ein Paar nach 28 Jahren Ehe geschieden. Die Frau hatte sich während der Ehe auf den Haushalt und die Kindererziehung konzentriert. Sie ging zeitweise einer Teilzeitbeschäftigung nach, konnte jedoch lediglich einen geringen Rentenanspruch erwerben.
Laut Urteilsbegründung komme der nachehelichen Solidarität in einem solchen Fall besonders große Bedeutung zu. Deswegen sei es unter Umständen geboten, von einer Befristung oder Kürzung des Unterhalts abzusehen. Schließlich wäre die wirtschaftliche Verflechtung in Altehen mit einem Alleinverdiener besonders groß. Der BGH verwies das Verfahren nunmehr zurück an das zuständige Oberlandesgericht.