Die deutschen Sparkassen bieten seit Oktober 2012 das so genannte „Bürgerkonto“ an. Dahinter verbirgt sich eine Selbstverpflichtung, die allen natürlichen Personen im Geschäftsbereich der jeweiligen Sparkasse die Möglichkeit zur Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis bieten soll.
Die Kosten für das Girokonto auf Guthabenbasis sollen nicht über denen von vergleichbaren Girokonto-Angeboten der jeweiligen Sparkasse liegen. Im Leistungsumfang enthalten ist auch eine SparkassenCard, die zur – an den hauseigenen Geldautomaten kostenlosen – Bargeldabhebung und an den Serviceterminals genutzt werden kann.
Mit dem „Bürgerkonto“ reagieren die Sparkassen auf die anhaltende Kritik an der Umsetzung Richtlinie „Girokonto für jedermann„, nach der sich Banken und Sparkassen eigentlich bereits zur Einrichtung eines Girokontos für Privatpersonen auch bei negativer Bonität verpflichtet haben. In der Praxis enthält die Selbstverpflichtung der Banken bisher viele Ausnahmen und verhilft längst nicht jedem zu einem Girokonto, das im Alltag nahezu unabdingbar ist.
Nach Angaben der Sparkassen soll eine Ablehnung des „Bürgerkontos“ nur in seltenen Fällen vorgesehen sein, beispielsweise bei vorherigem Missbrauch von Bankdienstleistungen. Die Kündigung eines bereits eröffneten „Bürgerkontos“ kommt in Betracht, wenn die Kontoführungsgebühren nicht bezahlt wurden.
Mehr über das neue „Bürgerkonto“ der Sparkassen erfahren Sie unter www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/buergerkonto-der-sparkassen.html.