Der Erfinder des Gesundheitsfonds Professor Wolfram F. Richter spricht sich dafür aus, gesunden Versicherten nur noch dann den vollen Rentenanspruch auszuzahlen, wenn eine gesetzlich festzulegende Anzahl von Berufsjahren erreicht wurde.
Bei einer festgelegten Zahl von 45 Jahre Berufsjahren etwa könnte ein studierter Beamter nach dem Modell des Finanzwissenschaftlers mit ca. 70 Jahren in Pension gehen, währenddessen einem seit dem 16. Lebensjahr arbeitenden Bauarbeiter bereits mit 61 Jahren ein Rentenanspruch zustünde.
Bis zum Ablauf der 45 Jahre müssten die Führentner ALG II beziehen. „Wer vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden will, wird genauso behandelt wie jeder andere, der nicht arbeitet“, erklärte Richter.
Mit wachsender Lebenserwartung müsste die Zahl der Berufsjahre laut Professor Richter weiter erhöht werden. Es bliebe seiner Meinung nach jedermann offen, sich zusätzlich privat abzusichern.