Der Bundesrechnungshof hat sieben Arbeitsagenturen und sieben Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit überprüft und kommt bei allen von der Prüfung betroffenen Arbeitsagenturen zu dem Schluss, dass deren Vorgehen bei der Vermittlung von Arbeitslosen grundsätzlich problematisch sei.
Im Kern kommt der vorläufige Bericht des Bundesrechnungshofs zu dem Schluss, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Tätigkeit voranging mit Blick auf die Erfüllung von statistischen Vorgaben ausübe und nicht mit dem Ziel, möglichst viele Menschen in für sie sinnvolle Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.
Unter anderem kritisiert der Bericht des Bundesrechnungshofs dabei, dass die BA vorrangig Personen vermittelt, die ohnehin recht problemlos einen Job finden würden, um so die Anzahl der erfolgreichen Vermittlungen zu steigern. Langzeitarbeitslose oder Personen, die aus sonstigen Gründen nicht mit geringem Aufwand zu vermitteln sind, würden oftmals erst nach Wochen einen Termin erhalten oder gar nicht eingeladen. Diese Vorgehensweise der Bundesagentur für Arbeit ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofes diskriminierend gegenüber Langzeitarbeitslosen.
Ein weiteres Mittel, über das berichtet wird, ist die häufige Vermittlung in Zeitarbeitsstellen. Für die BA-Statistik seien demnach mehrere kurzfristige Beschäftigung in Zeitarbeitsverhältnissen effektiv einfach zu erreichen, als die Vermittlung in ein dauerhaftes, reguläres Beschäftigungsverhältnis. Die Auswirkung auf die Arbeitslosen- und Leistungsstatistik der BA sei allerdings ähnlich, sodass aufgrund des geringeren Aufwands in Kauf genommen wird, dass in Zeitarbeit vermittelte Personen in Kürze wieder arbeitslos seien.
Der Bundesrechnungshof berichtet zudem von weiteren Auswüchsen des Vermittlungssystems, die allein dazu dienen würden, die Statistik zu schönen. So würden beispielsweise Auszubildende dazu bewegt sich arbeitslos zu melden, um im Falle eines nahtlosen Übergangs der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis für die Statistik eine erfolgreiche Vermittlung vorweisen zu können. In einem Fall sollen auch Arbeitslosmeldungen für kurz vor dem Berufsabschluss stehende Personen fingiert worden sein, nur um diese dann beim Berufseintritt als erfolgreich vermittelt verbuchen zu können. In seinem Gutachten attestiert der Bundesrechnungshof der BA eine Manipulation durch die „Erfassung von sicheren Übertritten mit dem Ziel einer Zählung“ als erfolgreich vermittelte Person.
Bereits im Jahre 2001 erkannte der Bundesrechnungshof Tendenzen zur Manipulation der Arbeitsmarktstatistiken, woraufhin der damalige Chef der Bundesagentur für Arbeit Bernhard Jagoda gehen musste.