Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ kritisiert der Bundesrechnungshof (BRH) den Umgang des Landes Berlin mit den in der Bundeshauptstadt lebenden ALG II Beziehern. Angeblich vestoße die in Berlin geltende Regelung zur Übernahme von Wohnkosten „teilweise gegen Bundesrecht“.
„Wir bewegen uns im Rahmen der Gesetze“, erwiderte eine Sprecherin der zuständigen Sozialsenatorin. Man fürchte sich keinesfalls vor einer Klage des Bundes. Der FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Christoph Meyer, fordert hingegen eine „zweifelsfrei gesetzeskonforme Regelung“ ein. Eine Orientierung an den Regelungen anderer Bundesländer sei in diesem Zusammenhang von Nöten.
Dem BRH zufolge müsse das Land Berlin seitens des Bundesarbeitsministeriums aufgefordert werden, die Regelung „unverzüglich“ zu ändern. Dem Bund würde „jährlich ein Schaden in Millionenhöhe“ entstehen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob weiterer Schadensersatz eingefordert werden könnte.