In Deutschland sind etwa 150.000 Juristen als Anwalt zugelassen und jedes Jahr nehmen tausende von Abiturienten das Jurastudium auf. Folge dieser Flut von Anwälten ist unter anderem, dass aufgrund der großen Konkurrenz immer mehr Anwälte nicht von ihren Honoraren leben können und folglich als sogenannte Aufstocker ALG II beantragen, um das finanzielle Existenzminimum zu erreichen.
In der Rheinischen Post berichtet ein betroffener Jurist von seinen Erfahrungen als Junganwalt. „Ich hatte richtig Angst um meine Existenz“, sagte er gegenüber der RP.
Die Honorarordnung für Anwälte schützt demnach die Juristen nicht vor dem gesellschaftlichen Absturz. „Wer nur wenige Aufträge im Monat bekommt, vielleicht nur zwei Geschwindigkeitsübertretungen, dem droht Hartz IV“, erklärte Helmut Rudolph vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) laut dem RP-Artikel.
Susanne Offermann-Burckart, Sprecherin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, fügte in diesem Zusammenhang hinzu:“ Die Schere geht derzeit weiter auseinander. Natürlich gibt es viele Rechtsanwälte, die sich hervorragend am Markt behaupten, auch viele exzellente Junganwälte. Allerdings gibt es auch genug, die überhaupt nicht ins Geschäft kommen, da der Honorar-Kuchen nicht unbegrenzt vergrößerbar ist“. Folglich könnten viele ohne Nebenjobs oder eben staatliche Hilfe nicht leben.
Aus den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gehr hervor, dass derzeit 109.259 Selbstständige und Freiberufler aufstocken. Angesichts des hohen Anteils der Juristen an den Selbstständigen bedeutet dies, dass wohl 10.000 der insgesamt 150.000 als Anwalt zugelassenen Juristen Hartz IV beziehen.