Nach einer Weisung von der Bundesagentur für Arbeit wird es Familien, die auf Hartz 4 angewiesen sind, ermöglicht, einen Antrag auf Zuschuss bei einer potentiellen Anschaffung von Computern oder Notebooks, die für die Schule benötigt werden, zu stellen. Fortan bestünde aufgrund der derzeitigen Situation nämlich ein Anspruch auf einen adäquaten Zuschuss. Man berufe sich hierbei auf die bundeseinheitliche „Bildungsgleichheit“. Diese soll auch in schweren Zeiten der Pandemie gewahrt und gefördert werden.
Schüler ohne Laptop werden möglicherweise abgehängt
Zum Schutz vor dem Virus und aufgrund der Überlastung der schulischen Kompetenzen sind viele Schüler gezwungen in den Heimunterricht zu gehen. Vor allem im letzten Jahr gab es Zeiten, da wurde das „Home-Schooling“ bundesweit praktiziert. Selbst an Universitäten fiel der Präsenz-Unterricht aus. In der Theorie sah dies vor den Beschlüssen der jeweiligen Landesregierungen einfach aus. Doch schnell zeigte sich, dass der Heimunterricht gerade bei sozial schwächeren Familien nicht durchführbar ist. Ein volles Haus, Lärm und die damit verbundene fehlende Aufmerksamkeit waren nur einige der Probleme, die den Heimunterricht zu einer Farce machten. In vielen Fällen war der Laptop zu leistungsschwach oder erst gar nicht vorhanden. Erst recht nicht in Familien, die Sozialleistungen beziehen und über mehrere Kinder bzw. Schüler verfügen. Ein Blick auf vergleich.org zeigt mitunter wie kostspielig derartige elementare Anschaffungen bei Notebooks sind. Viele Familien können sich somit die immens wichtigen Anschaffungen nicht leisten, worunter letztlich die Kinder leiden, die so möglicherweise abgehängt werden können.
350 Euro Zuschuss für Schul-Computer pro Kind
Damit man auch die bundesweite Bildungsgleichheit gewährleisten kann, hat die Bundesagentur für Arbeit jüngst beschlossen, dass man rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 350 Euro geltend machen kann. Dies kommt vielen Familien natürlich entgegen, die in der Anfangszeit gezwungen waren, sich mit den Anschaffungen von Notebook oder Tablets zu verschulden oder sich zumindest in große Schwierigkeiten zu bringen. Diese Kosten können somit nun zum Teil zurückgefordert werden. Darunter zählen laut der Bundesagentur für Arbeit Geräte wie Notebook, Computer, Drucker sowie Tablets. Auch das nötige Zubehör kann zur Erstattung eingereicht werden. Dies gilt natürlich nur in dem Fall, wenn die Schulen den Kindern keine derartigen Gerätschaften zur Verfügung stellen. Auch hier gibt es nämlich bereits flächendeckend Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Schüler ein Tablet von der Schule geliehen bekommen. Sollte die Schule dies nicht fördern, können die Eltern bis zu 350 Euro pro Kind als Zuschuss beim Jobcenter einfordern.