Die Bundesregierung aus CDU und FDP prüft derzeit, ob auch freiwillig Wehrdienstleistende zukünftig ein Anspruch auf Kindergeld zustehen soll, sofern die sonstigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Aus Regierungskreisen verlautet, dass ein etwaiger Anspruch bereits zum Juli 2012 in Kraft treten könnte. Hintergrund der Überlegungen ist die Schaffung einer Gleichstellung von freiwillig Wehrdienstleistenden und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst ausüben. Letztere haben bereits jetzt dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld.
Ein weiterer Hintergrund der Überlegung dürfte aber auch die bisher durchwachsene Akzeptanz des freiwilligen Wehrdienstes sein, der seit dem 01. Juli 2011 die bisherige Wehrpflicht ersetzt hat. Der Bezug von Kindergeld neben dem ohnehin schon im Vergleich zu Wehrpflicht erhöhten Wehrsold könnte helfen, die Attraktivität des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern. Mit dem Entfallen der Einkommensgrenze beim Kindergeld mit Beginn des Jahres 2012 würde auch der Wehrsold der freiwillig Wehrdienstleistenden keine Hürde beim Bezug von Kindergeld mehr darstellen.