Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fordert laut einem Bericht der „Süddeutsche Zeitung“ in mehreren hunderttausend Fällen Kleinbeträge von Langzeitarbeitslosen zurück. Grund hierfür seien falsche Bescheide, in denen die Kindergelderhöhung um 20 Euro zum 1. Januar noch nicht berücksichtigt wurden.
Es sind wohl in erster Linie diejenigen ALG II Bezieher betroffen, deren Bescheide noch im Dezember nach alter Rechtslage bearbeitet worden sind. Nach Schätzungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe könnten mehr als eine Million Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften von dieser Problematik betroffen sein.
Nach Aussage einer BA-Sprecherin werden die Betroffenen einen Rückforderungsbescheid erhalten. Die BA verneint ein Versäumnis ihrerseits. Vielmehr seien die Rückforderungen eine „technische Folge“. Ursächlich wäre der kurze Zeitraum zwischen Verabschiedung des Gesetzes und dessen Inkrafttreten.
Unter Sozialrechtlern gibt es jedoch Stimmen, die eine Rückzahlungsforderung für rechtswidrig halten.