Das Bundessozialgericht (BSG) teilte in Kassel auf seiner Jahrespressekonferenz mit, dass im vergangenen Jahr 2008 insgesamt 174 618 Verfahren gegen AlG II Bescheide bei den Sozialgerichten eingingen. Dies sind 38 000 mehr als ein Jahr zuvor, was einem Anstieg von 28 Prozent entspricht.
Der BSG-Präsident Peter Masuch appellierte mit deutlichen Worten an die Bundesregierung, womöglich eine Reform der Hartz-Gesetze einzuleiten.
„Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber nach vier Jahren Bilanz zieht, die gewonnenen Erfahrungen in der Verwaltungspraxis ebenso wie in den gerichtlichen Instanzen auswertet und materiell-rechtlich nacharbeitet“, forderte der BSG-Präsident.
„Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ebenso wie die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig“, konkretisierte Masuch sein Anliegen. Es sei nicht befriedigend, wenn die Bewilligung staatlicher Leistungen in derart hohem Ausmaß zu Klagen und Eilanträgen bei den Sozialgerichten führe.
Peter Masuch ist der Auffassung, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Eingang in ein überarbeitetes Hartz-IV-Gesetz mit einbezogen werden sollte. Die Vizepräsidentin des BSG, Ruth Wetzel-Steinwedel, kritisierte in diesem Zuasammenhang, dass die Urteile des BSG oftmals von den Argen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen würden.