Das Elterngeld bestimmt seit Dezember die Medien. Über Höhe und Antragstellung wissen alle bescheid. Es wird heftig darüber diskutiert. Doch eine Frage bleibt meistens eher im Hintergrund, obgleich sie von größter Bedeutung ist: Die nach der Sozialversicherung.
Die Regelungen sind recht einfach. Der Status als versicherungspflichtiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt. Für die Zeit des Elterngeldes, also maximal 14 Monate, sowie die gesamte Elternzeit von höchstens drei Jahren müssen keine Beiträge gezahlt werden. Wird während dieser Zeit allerdings ein Nebenjob angenommen, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, die vom Gehalt abgezogen werden.
Für alle, die freiwillig versichert sind, fallen im Gegensatz dazu während der Elternzeit ganz normal die Krankenversicherungsbeiträge an. Anders sieht das aus, wenn die Möglichkeit besteht, die kostenlose Familienversicherung des Ehegatten in Anspruch zu nehmen. Privat Versicherte bleiben ganz normal in ihrem Vertrag und müssen Beiträge zahlen. Hier haben Elterngeld und Elternzeit keinen Einfluss auf die Prämie.