In diesem Beitrag haben wir 10 wichtige Fragen zum Thema Sozialhilfe für Sie zusammengestellt.
- Wer bekommt Sozialhilfe?
- Wie genau sehen die Leistungen der Sozialhilfe aus?
- Wie wird ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt?
- Ab wann wird Sozialhilfe gewährt?
- Wie hoch sind die Leistungen, wenn Sozialhilfe gewährt wird?
- Was ist der Unterschied zwischen der Sozialhilfe und der Mindestsicherung/ Grundsicherung?
- Kann Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid eingelegt werden?
- Lohnt sich eine Klage gegen den Sozialhilfebescheid?
- Was ist der Progressionsvorbehalt?
- Gibt es Sozialhilfe auch in anderen Ländern?
1. Wer bekommt Sozialhilfe?
Anspruch auch Sozialhilfe haben Personen, die ihren sozialrechtlichen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können. Dessen Höhe entspricht dem Existenzminimum. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Lebensunterhalt und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestritten werden kann.
Keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben hingegen Personen, die dem Grunde nach Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SBG II (Hartz IV) oder andere vorrangige Sozialleistungen erhalten.
2. Wie genau sehen die Leistungen der Sozialhilfe aus?
Die Sozialhilfe deckt Leistungen zum Lebensunterhalt ab, diese können sich aber unterschiedlich äußern. Unter anderem sind sie beispielsweise als Geld-, Sach- oder Dienstleistung nutzbar, wobei die Geldleistung in den meisten Fällen jedoch Priorität hat. Neben der Hilfe zum Lebenserhalt sorgt die Sozialhilfe für eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, aber auch als Hilfe zur Gesundheit, beispielsweise bei Krankheiten, als Hilfe bei der Familienplanung, bei der Schwangerschaft oder für die Sterilisation.
Des Weiteren soll die Sozialhilfe aber auch der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten dienen, als Eingliederungshilfe fungieren und deckt darüber hinaus noch viele weitere Bereiche ab.
3. Wie wird ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt?
Normalerweise ist das örtliche Sozialamt für die Sozialhilfeleistungen zuständig, allerdings gibt es bei einigen Leistungen auch abweichende Verantwortliche, zum Beispiel bei Menschen mit Behinderungen oder bei der Unterbringung in einem Wohnheim. Neben dem Antrag selbst müssen vor Ort in der Regel noch weitere Unterlagen ausgefüllt werden, damit die Sozialhilfe gewährt werden kann. Antragssteller erhaltend daraufhin einen Bescheid über die anerkannten Sozialleistungen.
4. Ab wann wird Sozialhilfe gewährt?
Da Sozialhilfe auf den aktuellen Bedarf abzielt, werden vergangene Notsituationen nicht berücksichtigt, nachträgliche Leistungen gibt es demnach also nicht. Der Anspruch auf Sozialhilfe setzt dann ein, wenn die Behörde über die Notlage Bescheid weiß – das heißt, dass bei Bedarf auch schon die einfache Mitteilung durch einen Dritten genügt, um die entsprechenden Prozesse in Gang zu setzen. Dementsprechend wichtig ist es aber auch, dass ein eventueller Bedarf sofort dem Sozialamt gemeldet wird.
5. Wie hoch sind die Leistungen, wenn Sozialhilfe gewährt wird?
Die Höhe des Regelsatzes in der Sozialhilfe entspricht der des Regelsatzes beim Bezug von Hartz IV.
6. Was ist der Unterschied zwischen der Sozialhilfe und der Mindestsicherung/ Grundsicherung?
Bei der Mindestsicherung bzw. Grundsicherung handelt es sich im Grunde nur um weitere Synonyme für die Sozialhilfe, dementsprechend unterscheiden sich die Leistungen also nicht.
7. Kann Widerspruch gegen den Sozialhilfebescheid eingelegt werden?
Ist ein Sozialhilfeempfänger der Meinung, dass ihm mehr Sozialhilfe zusteht, so hat er das Recht dazu, Widerspruch beim Sozialamt gegen den Sozialhilfebescheid einzulegen. Dies muss allerdings innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die in der Regel einen Monat beträgt.
8. Lohnt sich eine Klage gegen den Sozialhilfebescheid?
Prinzipiell ist das durchaus möglich und kommt dann zur Anwendung, wenn der Bescheid des Sozialamtes auch nach dem Widerspruch nicht revidiert wurde. Der Klageweg ist daraufhin die nächste Möglichkeit, um den Bescheid anzufechten. Hierfür muss eine Klage vom Betroffenen oder dem Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Es lohnt sich in dieser Hinsicht, eine Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine anwaltliche Rechtsberatung nicht zulassen. Klägern sollte allerdings im Vorfeld bewusst sein, dass sie nicht mutwillig klagen dürfen, wenn die Situation aussichtslos erscheint – denn in diesem Fall wird die Klage in der Regel direkt abgelehnt und der Kläger muss sowohl die Anwaltskosten als auch die Kosten des Beklagten selbst zahlen. Klageverfahren führen darüber hinaus übrigens nicht nur zu gerechteren Betragen für den Klägern, sie haben darüber hinaus auch die Funktion, die allgemeine Verwaltungspraxis vor Ort kritisch zu überprüfen und können so für neue Impulse sorgen.
9. Was ist der Progressionsvorbehalt?
Einnahmen, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen, werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, wobei die Einnahmen selbst allerdings nicht besteuert werden. Eine Reihe von Sozialleistungen wird vom Fiskus zu den regulären Einkünften gerechnet, diese können vollständig im § 32b Einkommenssteuergesetz nachgeschlagen werden. Unter anderem gehören dazu beispielsweise das Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Elterngeld, Krankengeld oder das Unterhaltsgeld als Zuschuss, die Sozialhilfe fällt allerdings nicht unter den Progressionsvorbehalt. Im Gegensatz zur Sozialhilfe müssen andere Leistungen daher durchaus in der Steuererklärung vermerkt werden. Weiterführende Informationen zum Thema gibt es bei den bekannten Anbietern.
10. Gibt es Sozialhilfe auch in anderen Ländern wie zum Beispiel Spanien?
Nicht allzu selten entscheiden sich Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen dafür, alles hinter sich zu lassen und auszuwandern. Oft soll der große Traum dann in Urlaubsländern wie Spanien verwirklicht werden, doch nicht immer sind die Pläne auch umsetzbar. Gerade in Bezug auf Spanien sollten Auswanderer wissen, dass sich das Leistungssystem von dem, was beispielsweise in Deutschland die Regel ist, weit entfernt ist. Denn zwar haben Ausländer mit festem Wohnsitz in Spanien Anrecht auf die Arbeitslosenunterstützung, allerdings nur dann, wenn sie den Arbeitsplatz schuldlos verloren haben, wenn sie dennoch arbeitsfähig und auch -willig sind und sie lange genug in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben. Während das Arbeitslosengeld an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, so kann das „Subsidio por Desempleo“, eine Form der Sozialhilfe, jedoch in jedem Fall beantragt werden, da jeder Mensch darauf einen Anspruch hat. In Spanien handelt es sich hierbei um 75 Prozent des Mindestlohns. Allerdings haben Antragssteller höchstens einen 18-monatigen Anspruch auf die Unterstützung, wobei sich der Zeitraum erst nach jeweils drei Monaten verlängern lässt. Zu bedenken ist jedoch, dass Langzeitarbeitslose und viele weitere Betroffene nach einer gewissen Zeit nicht mehr unterstützt werden, das Arbeitslosensystem ist demnach also keinesfalls mit der Sozialhilfe in Deutschland zu vergleichen.