Aus einer Untersuchung der Verbraucherzentrale geht hervor, dass eine Vielzahl von Geldinstituten gegen die gesetzlichen Richtlinien für das Basiskonto (Konto für Jedermann) verstößt.
Obgleich das Recht auf ein Basiskonto an sich sozial schwachen Personen wie Obdachlosen, Asylbewerbern und überschuldeten Menschen die Eröffnung eines eigenen Konto ermöglichen soll, seien die Basiskonten der Deutschen Bank, Postbank, Targobank, Sparkasse Holstein, Volksbank Karlsruhe und BB-Bank im Vergleich zu deren herkömmlichen Konten entweder wesentlich teurer oder würden weniger Flexibilität bieten.
„Die Banken wollen diese Menschen nicht als Kunden haben“, ist die Finanzmarktreferentin der Verbraucherzentrale, Christina Buchmüller, überzeugt. Ihren Worten nach werde der Zweck der Basiskonten unterlaufen, wenn Verbraucher für eben jene mehr bezahlen müssten als andere Kunden für vergleichbare Konten. Für Buchmüller liegt der Grund für ein derartiges Vorgehen aber auf der Hand. „Man verdient mit diesen Kunden in der Regel kein Geld“, gibt sie zu Bedenken. Ferner hätten ärmere Menschen oftmals mehr Fragen und somit auch mehr Beratungsbedarf.
Nachdem die Verbraucherzentrale die betroffenen Banken abgemahnt hat, wollten sich die meisten Geldinstitute noch nicht dazu äußern. Die BB-Bank begründete indes ihre Gebührenpraxis mit dem angeblich höheren Aufwand beim Basiskonto. Die Verbraucherzentrale erklärte, gegebenenfalls den Gerichtsweg zu beschreiten, falls die Banken ihre Konditionen nicht zugunsten der Kunden ändern würden.