Das ARD Magazin „FAKT“ berichtet über eine offenbar gängige, teilweise betrügerische Methode, mit deren Hilfe in grenznähe lebende Polen in den Genuß von Sozialleistungen nach deutschem Recht kommen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat nach dem SGB II, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Da viele in Grenznähe lebende Polen deutsche Vorfahren haben, ist das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft oftmals Formsache.
Da die staatlichen Sozialleistungen in Polen um ein Vielfaches geringer sind als in Deutschland, lohnt es sich für viele polnischstämmige, von Arbeitslosigkeit betroffene, Familien ihren Wohnsitz wenige Kilometer Richtung Westen nach Deutschland zu verlegen. In Verbindung mit der Deutschen Staatsbürgerschaft haben sie dort Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft sowie weiteren Leistungen nach dem SGB II.
Das ARD Magazin berichtet jedoch auch von einer Häufung betrügerischer Fälle, in denen polnischstämmige Personen Wohnraum in Deutschland nur zum Schein anmieten würden, ohne tatsächlich in Deutschland zu leben, um so auf betrügerische Weise in den Genuss deutscher Sozialleistungen zu kommen. Darüber hinaus profitieren nach dem Bericht des Magazins insbesonder die Immobilienmakler und Hauseigentümer in den grenznahen, oftmals strukturschwachen Regionen von dem Sozialleistungs-Tourismus.
Wer in Deutschland Sozialleistungen unter Angabe falscher Tatsachen zu Unrecht bezieht, läuft Gefahr, die erhaltenen Leistungen zurückzahlen zu müssen. Zudem droht eine strafrechtliche Verfolgung der Taten sowie entsprechende Strafen.