In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales ist deutliche Kritik an der verschärften Sanktionspraxis gegen unter 25-Jährige Hilfebedürftige, die Leistungen im Sinne des SGB II beziehen, laut geworden.
So gab etwa DGB-Experte Johannes Jakob zu Bedenken, dass beispielsweise die Regelungen im Strafrecht genau umgekehrt seien. Er stellte die Sinnhaftigkeit von schärferen Sanktionen für Jugendliche während der Anhörung infrage und sprach sich vielmehr für eine Angleichung im Sanktionsrecht aus.
Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt stimmte dieser Auffassung ausdrücklich zu. Seinen Worten nach würden die verschärften Sanktionen zu kurz greifen und zu Problemen führen. Gleichwohl räumte Steinke ein, dass Sanktionen als Drohkulisse prinzipiell Wirkung zeigen würden.
Steffen Roller vom Bund Deutscher Sozialrichter hingegen betonte die Notwendigkeit von Sanktionsmöglichkeiten. Auch der Einzelsachverständige Michael Schweiger bezeichnete die Möglichkeit der Sanktionen als mit dem Grundgesetz vereinbar.