Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Reform der Jobcenter beschlossen. Für die Neuorganisation wird das Grundgesetz insoweit geändert, damit die vom Bundesverfassungsgericht an sich für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin erlaubt bleibt.
Im Zuge der Reform soll Anzahl der Optionskommunen, welche sich in Eigenregie um ALG II Bezieher kümmern, auf insgesamt 110 steigen. Bisher waren es lediglich 69.
Die übrigen 330 Jobcenter verbleiben unter gemeinsamer Kontrolle von Kommunen und BA, wobei die “Betreuung aus einer Hand” durch eine “Betreuung unter einem Dach” abgelöst wird. Für die betroffenen Hartz IV Empfänger bedeute dies der Bundesregierung zufolge aber keine Veränderungen zum Negativen. Das Gesetz zur Neuordnung der Jobcenter wird aller Voraussicht nach am 9. Juli im Bundesrat beschlossen und am 1. Januar 2011 in Kraft treten.