Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ können Bezieher von Hartz IV Leistungen möglicherweise doch noch auf die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro hoffen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Bericht zufolge einen dementsprechenden Änderungsantrag vorgelegt, der in den geplanten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Abwrackprämie eingefügt werden soll.
Bisher wird die Abwrackprämie als Einkommen des Leistungsbeziehers angesehen, da sie eine “Einnahme in Geldeswert” darstellt. Deswegen werden die 2.500 Euro zum jetzigen Zeitpunkt auf die Grundsicherung angerechnet. Diese Anrechnung ist unter Juristen jedoch umstritten, da die Abwrackprämie nach Ansicht vieler Experten eine zweckgebundene Einnahme darstellt und somit kein anrechenbares Einkommen sein dürfte.
Aus dem Änderungsantrag geht nunmehr hervor, dass die Abwrackprämie einem ALG II Bezieher als zusätzliches anrechnungsfreies Einkommen zur Verfügung stehen soll.