Bereits am 10. März 2006 hat der Bundesrat den geplanten und vom deutschen Bundestag beschlossenen Reformen des ALG II zugestimmt. Damit steht der Umsetzung der Gesetzesänderung nun nichts mehr im Wege.
Bestandteile der umfangreichen Änderungen sind insbesondere die Angleichung der Regelleistung in den neuen Bundesländern auf das West-Niveau. Demnach erhalten Arbeitslosengeld II Empfänger ab Mitte 2006 eine Regelleistung in Höhe von 345 Euro.
Darüber hinaus haben Arbeitslose unter 25 Jahren grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine eigene Wohnung. Alle Leistungsempfänger die nach dem 17. Februar 2006 aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind erhalten demnach nur noch in Ausnahmefällen Leistungen zu Finanzierung einer Wohnung.
Weiterhin werden mit der Gesetzesänderung EU Bürger, die nur zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem werden die Beiträge zur Rentenversicherung für ALG II Empfänger abgesenkt.