Aus einem am 18.02.2016 ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geht hervor, dass der parallele Bezug von Elterngeld und Krankengeld unter bestimmten Umständen durchaus mit der Rechtsordnung vereinbar ist.
So komme der grundsätzlich unbefristete Bezug des Krankengeldes dann in Betracht, insofern ein Elternteil die Betreuung seines an einer tödlich verlaufenden Krankheit leidenden Kindes gewährleisten muss. Die Richter betonten, dass jenem Anspruch eine neu beginnende Elternzeit nach Geburt eines weiteren Kindes nicht entgegensteht (Az.: B 3 KR 10/15 R).
Im Rechtsstreit ging es um eine Mutter, deren Kind an einer unheilbaren Krankheit mit nur noch kurzer Lebenserwartung litt und daher bereits über 700 Tage Krankengeld bezogen hatte. Als die Frau nach der Geburt ihres zweiten Kindes jedoch in Elternzeit ging und somit Elterngeld bezog, wollte ihr die Krankenkasse kein Kinderkrankengeld mehr zahlen, weil der Anspruch auf Krankengeld während der Elternzeit ausgeschlossen sei.
Das höchste deutsche Sozialgericht hingegen kam zu einem anderen Ergebnis und urteilte, dass ein unbefristeter Anspruch auf Krankengeld auch bei gleichzeitigem Elterngeldbezug in jenen Fällen besteht, in denen ein Elternteil die Betreuung eines Kindes mit einer tödlich verlaufenden Krankheit übernimmt.