Am 20. Februar 2008 verhandelte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Klage von verschiedenen Studenten gegen die erhobenen Studiengebühren an der Düsseldorfer Heine- Universität. Diese hatten auf eine Verletzung ihres Vertrauens auf ein gebührenfreies Studium geklagt.
Ein weiter Punkt der Kläger stellte die Aussage dar, dass das Gesetz zur Erhebung von Studiengebühren aus NRW höherrangiges Recht breche und damit der Universität nicht als Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Gebühren dienen könne.
Das Gericht wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass das Gesetz zu den Studiengebühren sehr wohl eine Ermächtigungsgrundlage für die Universität sei. Außerdem sei das Vertrauen der Studenten auf ein gebührenfreies Studium nicht schwerwiegender als die Absicht des Gesetzgebers, die Qualität der Lehre zu verbessern.
Das Urteil geht mit vielen weiteren Entscheidungen andere Verwaltungsgerichte konform und stellt somit keine Überraschung dar. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und eine Berufung wurde von den Richtern zugelassen. Es ist jedoch fraglich, ob die Berufung aufgrund der recht geringen Erfolgschancen auch wirklich genutzt wird.