Jürgen Borchert, Richter am Hessischen Landessozialgericht (LSG), stuft den Gesetzentwurf zur Neuregelung von Hartz IV als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ein. Gegenüber dem Onlineportal der „Welt“ erklärte der Jurist, dass eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unvermeidlich erscheine, „wenn der Entwurf so Gesetz wird“.
„Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Regelbedarf transparent und nachvollziehbar zu ermitteln, wurde nicht erfüllt“, kritisiert der Sozialrichter. Vielmehr habe sich die Bundesegierung die Regelsätze aus fiskalischen Gründen passend gerechnet. Einem erneuten Gang vor das höchste deutsche Gericht sieht er gelassen entgegen. „Die Regierungsmehrheit läuft in Karlsruhe ins offene Messer“, so Borchert. Das für den Entwurf verantwortliche Bundesarbeitsministerium habe seiner Meinung nach erneut hinter verschlossenen Türen gerechnet.
An der am morgigen Montag stattfindenden Anhörung über den Gesetzentwurf zur Hartz IV Neuregelung wird auch Jürgen Borchert teilnehmen. Zu der Veranstaltung sind Sachverständige aus den Reihen von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Kommunen und Arbeitgebern in den Bundestag geladen worden.