Das unter der Führung Ursula von der Leyens (CDU) stehende Bundesarbeitsministerium plant angeblich doch die Pauschalisierung der Unterkunftskosten für Bezieher des ALG II. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte in einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass dies aus einem Referentenentwurf hervorgehen würde.
Den Kommunen soll wohl ermöglicht werden, die Leistungen durch Festbeträge abzugelten, „unabhängig von den tatsächlichen Wohnkosten im Einzelfall“. Dem Papier zufolge werde ihnen bei den Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger ein regionales Satzungsrecht eingeräumt. Buntenbach gab im Zeitungsinterview zu Bedenken, dass Festbeträge in teuren Regionen zu erheblichen Nachteilen für die Hilfebedürftigen führen. Sie müssten sich dann mit kleineren, nicht ausreichenden Wohnungen begnügen.
„Damit wird das Prinzip einheitlicher Lebensverhältnisse mit Füßen getreten“, fügte sie hinzu. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, „dass Kommunen durch rigide Regelungen versuchen könnten, Leistungsempfänger zum Umzug zu motivieren“.
In einem Statement für eine Bundestags-Anhörung mahnt der DGB an, dass Wohnpauschalen schnell zur Ballung einkommensschwacher Personen in bestimmten Stadtteilen führen können. „Das befördert die Entstehung von neuen sozialen Brennpunkten“, ist DGB-Vorstand Buntenbach überzeugt.