Aus einem durch die Behörden vorgenommenen Datenabgleich geht hervor, das in den Jahren 2005 bis 2008 mindestens in 464.505 Fällen zu viel ALG II gezahlt wurde.
Die Überzahlung in Höhe von 231 Millionen Euro ist noch nicht als endgültiges Ergebnis anzusehen, da diese Zahl nur jene ungerechtfertigte Leistungen erfasst, die von den zuständigen Grundsicherungsstellen bis zum Oktober dieses Jahres festgestellt wurden.
Zu berücksichtigen ist, dass als ungerechtfertigte Leistung eine nicht dem materiellen Recht entsprechende Zahlung anzusehen ist. Es ist also unerheblich, ob hierbei dem Leistungsempfänger oder der Arbeitsagentur der Schuldvorwurf trifft.
Ein Leistungsmissbrauch hingegen liegt vor,wenn der ALG II Bezieher mit seinem Verhalten vorsätzlich die Zahlung ungerechtfertigter Leistungen bewirkt hat. Dies ist beispielsweise bei wissentlichen Falschangaben über das Vermögen bei Antragsstellung zu bejahen.
Um ungerechtfertigten Zahlungen entgegenzusteuern, sind als Beitrag seitens der Grundsicherungsstellen die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und die Optimierung der Antragsannahme als wichtige Maßnahmen zu nennen. Der Einsatz von Außendienstmitarbeitern zur Ermittlung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen soll nach Willen der Bundesregierung (Antwort auf kleine Anfrage der Fraktion der LINKEN) nur dann in Betracht kommen, wenn eine Klärung mit anderen Mitteln nicht erfolgsversprechend ist.