Aus einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) geht hervor, dass ALG II Bezieherinnen vonseiten der Jobcenter dazu gedrängt werden, dass Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen.
Die FR beruft sich hierbei auf einen an das Bundesarbeitsministerium beziehungsweise Bundesfamilienministerium gerichteten Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG).
„In vielen Jobcentern werden die Kundinnen flächendeckend mittels Telefonakquise und in Rundbriefen nicht nur über die Möglichkeit des Betreuungsgeldes informiert, sondern dazu aufgefordert oder gedrängt, Betreuungsgeld zu beantragen“, zitiert die FR aus dem Schreiben. Auf jene Art und Weise würden jedoch „die Bemühungen, Alleinerziehende oder junge Mütter wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, konterkariert“.
Motiv für das zweifelhafte Vorgehen der Leistungsträger ist wohl nicht zuletzt die Tatsache, dass die erwerbslosen Frauen im Falle der Nutzung des Betreuungsgeldes aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen. Überdies wird das Betreuungsgeld als Einkommen auf die Hartz IV Leistungen bedarfsmindernd angerechnet, sodass die Höhe der vom Jobcenter zu tragenden Leistungen geringer ausfiele.
Das Bundesarbeitsministerium erklärte indes in einer Stellungnahme, dass die von der BAG beschriebene Verweisungspraxis bei den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit nicht bekannt sei.