Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen Gesetzentwurf zu der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geforderten Neuberechnung der ALG II Regelsätze vorgelegt.
Demnach wird die Entwicklung der Regelsätze in Zukunft zu 70 Prozent an die Preisentwicklung und zu 30 Prozent an die Lohnentwicklung gekoppelt. Bisher war die Entwicklung der Renten hierfür maßgeblich. Allerdings stufte das BVerfG diese Vorgehen als nicht mit der Rechtsordnung vereinbar ein.
Zudem soll ab Januar 2011 sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ein eigenständiger Basissatz geschaffen werden. Regierungskreisen zufolge werden konkrete Zahlen allerdings erst kommende Woche bekannt gegeben. Das Verfassungsgericht stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die Ausgaben der Kinder nicht „ins Blaue hinein“ geschätzt werden dürfen. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass zumindest der Regelsatz für die in Hartz IV Bedarfgsemeinschaften lebenden Kinder steigen wird.
Darüber hinaus wird die Übernahme der Wohnkosten neu geregelt. So werden die Kommunen künftig die Grenzwerte und Pauschalen für regional angemessene Wohn- und Heizkosten bestimmen dürfen. Außerdem sollen Sanktionen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme ausgesprochen werden dürfen. Dies ist eine Reaktion auf Mahnungen der Sozialgerichte, welche häufig beanstandeten, dass
Sanktionen viel zu lange nach Pflichtverletzungen von Leistungsbeziehern erfolgen würden.