Der Bundesrechnungshof hat sich für ein gestrafftes Antragsverfahren bei Leistungen im Sinne des SGB II für Kinder ausgesprochen. Konkret soll im Falle des SGB II Bezugs der Vorrang von Wohngeld und Unterhaltsvorschuss aufgehoben werden.
„Unterhaltsvorschuss und Wohngeld für Kinder mit Anspruch auf Grundsicherung verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, ohne die Empfänger finanziell besser zu stellen“, begründete Rechnungshof-Präsident Dieter Engels den Vorschlag seines Hauses. Schließlich müssten bislang drei Anträge gestellt werden. Falls Kinder unverkürzte SGB II Leistungen vom Jobcenter erhalten würden, könnte in der Zukunft schon ein Antrag genügen.
Der Bundesrechnungshof stellte klar, dass sich infolge der Maßnahme beim Gesamtanspruch der betroffenen Bedarfsgemeinschaften keine Änderung einstellen würde. Vielmehr könne sich der Staat auf jene Weise mindestens 160 Millionen Euro pro Jahr an Verwaltungskosten ersparen.