Väter und Mütter, die ein Kind erwarten und die Überstunden leisten, wo es im eigenen Ermessen liegt, sich diese Überstunden auszahlen zu lassen oder mit Freizeit auszugleichen, sollten eher die Auszahlung in Betracht ziehen. Hierzu rät die Stiftung Warentest.
Denn der Lohn für die Überstunden gilt als normaler Arbeitslohn. Dieser fließt folglich damit auch mit in die Berechnung des Elterngelds ein. Bei schwangeren Frauen ist dies allerdings nicht immer möglich, denn diese dürfen nach dem Mutterschutzgesetz nämlich nicht länger als 8,5 Stunden am Tag arbeiten.
Die Berechnung des Elterngelds bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Die Höhe des Elterngelds beträgt 67% des durchschnittlichen Nettolohns. Wer also in dem Zeitraum von zwölf Monaten zum Beispiel 24.000 Euro verdient und in der gleichen Zeit zusätzlich durch Überstunden weitere 1000 Euro netto erhalten hat, kann sein monatliches Elterngeld nach der Geburt somit um etwa 50 Euro steigern.