Deutschland hat in Zeiten von Covid-19 in vielen Bereichen Unterstützung gezeigt. So wurde für Hartz-IV Bezieher eigens der Paragraph 67 SGB II eingeführt, welcher den Zugang zu Leistungen von Hartz IV vereinfachen soll. Dieser Paragraph wurde kurzerhand aus dem Boden gestampft und zählt zum Sozialschutz-Paket, welches zur aktuellen Ausnahmesituation verabschiedet wurde.
Automatische Weiterbewilligungsanträge
Sofern eine Bewilligung von Leistungen aktuell endet bzw. ausläuft, so wird das Antragserfordernis des Leistungsbeziehers vorerst ausgesetzt. Ergo müssen zum aktuellen Zeitpunkt Bedürftige keinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, da die unter Annahme der Voraussetzungen nahtlos weiterläuft. Diese umfasst im Regelfall 12 Monate und bei vorläufiger Leistungsgewährung 6 Monate nach Paragraph 41a SGB II.
Verwirrung von Seiten der Agentur für Arbeit
Für missverständliche Informationen sorgt jedoch aktuell die Agentur für Arbeit selbst. Auf der Internetplattform drückt man sich bezüglich der Anträge und der Prüfungserleichterung sehr kompliziert und lückenhaft aus. So gibt es einen Button, wo man einen Antrag erstellen kann, welcher jedoch nicht anklickbar ist. Jedoch steht in den Informationen zuvor, dass kein Antrag gestellt werden muss. Zudem kommt dazu, dass die Agentur für Arbeit auf der Internetseite die Zeiträume, regulär zwölf oder eben sechs Monate, auslässt. Die Corona-Krise sorgt demnach nicht nur in der restlichen Arbeitswelt für Chaos und Improvisation. Die Agentur für Arbeit scheint ebenso davon betroffen zu sein. Aufgrund des entstandenen Chaos durch Corona sind viele Bedürftige und Hartz-IV Bezieher besorgter denn je. Dies ist auch der Grund, warum viele Betroffene sich befürchten entscheidende Fehler bei der Beantragung der Weiterbewilligung zu machen, weshalb viele vorsorglich Weiterbewilligungsanträge gestellt haben.
Auch telefonisch kommt vielerorts Besorgnis auf, denn Mitarbeiter des Job-Centers sind scheinbar nicht in jedem Fall dahingehend informiert und tragen zusätzlich noch Falschinformationen aus. In einigen Fällen berichten langjährige Leistungsbezieher, dass sie telefonisch darüber aufgeklärt worden sind, die Bewilligungsanträge weiterhin stellen zu müssen.