Schon länger drängten die Jungparteien sowie der Paritätische Verband darauf, dass man aufgrund der aktuellen Lage die Sanktionen aussetzen solle. Nach eifrigen Bemühungen scheint dies derzeit Früchte zu tragen, denn die Hartz 4 Sanktionen werden ausgesetzt. Dies soll zum Sommer jedoch erst in Kraft treten. Immerhin scheint nun ein wenig Bewegung in die Sache zu kommen. Ins Rollen kommt die Reform rund um das Bürgergeld jedoch immer noch nicht.
Sanktionen bei Hartz 4 stehen zur Diskussion
Ab dem Sommer 2022 soll es beim Hartz 4 zu einer Aussetzung der Sanktionen kommen. Dies plant die Bundesregierung vor allem als eine Art der Überbrückung bis zur offiziellen Einführung des Bürgergeldes. Was viele nämlich noch gar nicht wissen, ist, dass Hartz 4 künftig durch das Bürgergeld ersetzt wird. Am 16. März beschloss das Bundeskabinett das sogenannte „Sanktionsmoratorium“. Hieraus geht hervor, dass die Sanktionsaussetzungen als Überbrückung geplant sind. Bis zum Jahresende sollen somit Empfängern von Sozialleistungen keine Sanktionen aufgezwungen werden. Doch auch hier gibt es zumindest noch eine Ausnahme.
Eine Hartz 4 Sanktion bleibt bestehen
Seitens der Bundesregierung wolle man generell aufgrund der Pandemie auf Sanktionen bei den Hartz 4 Sätzen verzichten. Jedoch geht es dem aktuellen Entwurf hervor, dass eine Hartz 4 Sanktion bestehen bleibt. So müssen Personen, die ohne triftigen Grund einen vereinbarten Termin beim Jobcenter versäumen, weiterhin mit Sanktionen und Kürzungen des Hartz 4 Satzes rechnen. Glimpflich könnten jedoch Hartz 4 Empfänger davonkommen, die nicht nachweisen können, dass sie sich auf andere Stellen beworben haben. In dem Fall soll es fortan keine Bestrafung mehr geben. Der Hartz 4 Regelsatz wird somit nicht gekürzt. Dies gilt jedoch erst, wenn der Bundestag dem Sanktionsmoratorium final zugestimmt hat. Die Änderungen beim Hartz 4 könnten nach positiver Abstimmung bereits ab dem 1. Juli 2022 in Kraft treten.