Das Bundesarbeitsministerium teilte am heutigen Samstag mit, dass sich eine interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf die Neuorganisation der Jobcenter verständigen konnte.
Eine dementsprechende Grundgesetzänderung soll ermöglichen, den insgesamt 346 gemeinsam von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) getragenen Jobcentern einen Fortbestand über das laufende Jahr zu gewährleisten.
„Das gibt auch weiteren Landkreisen und Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen“, erklärte Landkreistag-Präsident Hans Jörg Duppre in einer ersten Reaktion. Die Bereitschaft hierzu sei ihm zufolge auf kommunaler Seite groß.
Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sieht in der Einigung einen „Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“.