Das Bundesausbildungsförderungsgesetz stimmt in einigen Punkten offenbar nicht mit dem europäischen Recht überein. Das haben zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ergeben, bei denen die Urteile in wenigen Wochen gefällt werden (AZ: EuGH C-11/06 und C-12/06). So wie es aussieht, muss die Bundesregierung das BAföG nachbessern.
Bei den beiden Verfahren geht es um die Förderung von Studierenden, die in Grenznähe wohnen und ihr Studium im EU-Ausland – konkret den Niederlanden – absolvieren wollen. In einem Fall wurde das BAföG verweigert, da die junge Frau keinen ständigen Wohnsitz im grenznahen Gebiet nachweisen konnte. Im zweiten Fall, weil zuvor nicht mindestens ein Jahr eine deutsche Ausbildungsstätte besucht worden war.
Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo sieht darin eine unzulässige Beschneidung der Freiheit von Studierenden. Die Integration in der Region als Voraussetzung für die Gewährung von BAföG gehe zu weit. Ebenso die Forderung nach einem ständigen Wohnsitz. Verlangt werden könne nur, dass im grenznahen Bereich gewohnt werde. Da das Gutachten des Generalanwalts in meisten den Fällen ausschlaggebend für das Urteil war des Europäischen Gerichtshofes war, dürfte die Bundesregierung als Verlierer aus dem Ring steigen.