Damit jede Person auch die Möglichkeit besitzt bargeldlos zahlen zu können, hat man bereits 1909 sich diesbezüglich Gedanken gemacht und eigens den Postcheckdienst eingeführt. Ab 1995 folgte dann die freiwillige Selberverpflichtung der Kreditinstitute ein Jedermann-Konto einzuführen, was eben das heutige Guthabenkonto umgangssprachlich bezeichnet.
Guthabenkonto ohne Abfrage der SCHUFA
Studien zeigen, dass knapp 7 Millionen Deutsche einen negativen SCHUFA-Eintrag besitzen. Ein sehr hoher Anteil bemessen an der Einwohnerzahl Deutschlands. Theoretisch würde dieser großen Anzahl an Menschen die Eröffnung eines Girokontos mit samt eines Dispositionskredits verwehrt werden. Eine negative SCHUFA oder ggfs. eine Insolvenz stellen in Deutschland somit ein großes Problem dar, da man schließlich auf ein Konto angewiesen ist. Wie auf guthabenkonto.net näher beschrieben, bietet sich alternativ ein Guthabenkonto an. Dennoch sollte man sich vorab über potentiell anfallende Kosten informieren. So sind Konten trotz SCHUFA meist nicht gebührenfrei. Oftmals verlangen Kreditinstitute jedoch die gleichen Gebühren wie beim herkömmlichen Girokonto.
Bei der Eröffnung eines sogenannten Guthabenkontos spielen monatliche Einnahmen keine Rolle. Ergo dürfen Antragsteller, welche Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen beziehen nicht abgelehnt werden. Ebenso gibt es seitens der ZKA die Vorgabe auch Antragsteller mit SCHUFA-Einträgen nicht primär abzulehnen. Es wird jedoch den potentiellen Kunden des Kreditinstituts geraten direkt beim Eröffnungsgespräch auf sämtliche Problematiken hinzuweisen und keine negativen Merkmale zu verheimlichen. Mit dem Guthabenkonto können die Kunden ganz normal über online Banking verfügen. Demnach sind Überweisungen aller Art möglich, sofern sich das Konto im Plus befindet. Jedoch ist es dem Kunden mit einem Guthabenkonto nicht möglich via Karte zu zahlen. Mit seiner Kontokarte kann er jedoch an jedem Geldautomaten des Kreditinstituts Bargeld abheben, sofern eben dieses Konto für den Fall gedeckt ist.
Mit negativer SCHUFA meist kein Dispo
Bei jeder Eröffnung eines Girokontos erfolgt in der Regel eine Abfrage der SCHUFA. Jedes Kreditinstitut muss nämlich die Bonität des potentiellen Kunden prüfen. Sofern negative Einträge, also Schulden, vermerkt sind, kann die Bank die Eröffnung eines Girokontos ablehnen. Mit der Absage der Eröffnung eines Girokontos geht auch meist die Ablehnung eines Dispositionskredites einher. Negative Einträge bei der SCHUFA können schnell geschehen. Nicht bezahlte Handyrechnungen und nicht gezahlte Kreditraten sind meist der Hauptgrund für negative Einträge bei der SCHUFA. Sofern dem Kunden die Eröffnung eines herkömmlichen Girokontos verwehrt wird, kann dieser ein sogenanntes Guthabenkonto eröffnen. Seit 2014 liegt nämlich seitens des Europäischen Parlaments ein Beschluss vor, der vorsieht, dass allen EU-Bürgern zumindest ein Anspruch eines „Basis-Girokontos“ zusteht.