Nach über zwei Monaten wurde vergangene Nacht eine Einigung im Streit um die Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze beigelegt.
Die Einigung, die sich bereits gestern andeutete, stellt einen politischen Kompromiss dar, wonach der Regelsatz zunächst um fünf Euro (Auszahlung frühestens im April) und zum Beginn des Jahres 2012 um weitere drei Euro erhöht wird.
Ob diese Lösung das letzte Wort im Streit um die Regelsatzberechnung ist, darf jedoch bezweifelt werden, denn es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die „Neuberechnung“ verfassungsrechtlich zulässig ist. Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Bedenken verließen die Grünen die Verhandlungen kurz vor deren Ende. Auch auf Seiten der SPD scheint man nicht vollends davon überzeugt zu sein, dass die erzielte Lösung verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäben standhält. Dahingehend äußerten sich sowohl Kurt Beck und Sigmar Gabriel, die beiden an den Verhandlungen teilgenommen hatten.
Kritik äußerte auch der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge, der anmerkte, dass es „Gerechtigkeit nicht auf Raten“ gäbe. Das Bundesverfassungsgericht müsse sich „düpiert fühlen, denn sein Urteil sei überhaupt nicht ernst genommen worden“. Nach Ansicht von Butterwegge sei die Einigung ein „fauler Kompromiss“, bei den es beiden Seiten lediglich darum ginge, „ihr Gesicht wahren“ zu können.
Ob die Neuberechnung mit den Normen des Grundgesetzes vereinbar ist, wird eine neuerliche Prüfung des Bundesverfassungsgerichts zeigen, die als nahezu sicher gilt. Der erzielte Kompromiss muss weiterhin noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalten, was allerdings als Formsache gilt.