In dem Verfahren vor dem LSG Berlin-Brandenburg (AZ: L 20 AS 2222/18 B ER) klagte eine Hartz IV Empfängerin gegen eine Anordnung, mit der das Jobcenter einen vorzeitigen Eintritt in die Altersrente bzw. die Stellung eines Rentenantrags erzwingen wollte.
Ein 64 jähriger Hartz IV Empfänger begehrte vom Jobcenter die Übernahme der Kosten in Höhe von 150 Euro pro Monat für nicht verschreibungspflichtige, homöopathische Präparate (sogenannte „OTC-Präparate“).
Mit Ihrer Klage auf Gewährung eines unabweisbaren Mehrbedarfs für Kosten der Teilnahme am Abiball scheiterten zwei Schwestern vor dem Sozialgericht Düsseldorf (AZ: S 43 AS 2221/18).
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