Einem Bericht der größten deutschen Boulevardzeitung zufolge kann mit einer teilweise deutlichen Erhöhung der ALG II Regelsätze zum 01.01.2017 gerechnet werden.
Einem am 14.01.2016 ergangenen Urteil des Sozialgerichts Stuttgart (SG) zufolge steht einem an periodisch auftretenden hypokaliämischen Lähmungen (innerhalb von Minuten oder Stunden auftretende Lähmung von Armen, Beinen, Hüfte usw.) leidenden ALG II Empfänger kein Mehrbedarf aufgrund kostenaufwendiger Ernährung zu.
Nach Informationen von Deutschlands größter Boulevardzeitung sollen Bezieher von Leistungen im Sinnes des SGB II und Personen, die mit einem Leistungsbezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst keine Transferleistungen erhalten, stärker kontrolliert werden.
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